Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Oktober 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus drei Teilen. Teil A gilt für alle Kunden. Für Verbraucher gelten zusätzlich die Bestimmungen des Teils B. Für Unternehmer gelten zusätzlich die Bestimmungen des Teils C. Die besonderen Bestimmungen des jeweils anwendbaren Teils B oder C gehen den allgemeinen Bestimmungen des Teils A vor.

  • Teil A – Allgemeine Bedingungen
  • Teil B – Besondere Bedingungen für Privatkunden
  • Teil C – Besondere Bedingungen für Geschäftskunden

Teil A – Allgemeine Bedingungen

A.1. Vertragspartner und Kontakt

Johann Feichtinger Fleisch- und Wurstspezialitäten GesmbH & Co. KG
Otterbacher Straße 11
4786 Brunnenthal, Österreich
Telefon: +43 7712 6474
E-Mail: office@feichtinger-wurst.at
Website: www.feichtinger-wurst.at

Die Johann Feichtinger Fleisch- und Wurstspezialitäten GesmbH & Co. KG wird nachfolgend als „Feichtinger“ oder „wir“ bezeichnet.

A.2. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz „AGB“, gelten für unsere Verkäufe und Lieferungen von Waren sowie damit verbundene Leistungen, soweit ihre Geltung vor Vertragsabschluss vereinbart wurde. Sie erfassen insbesondere Einkäufe in unseren Filialen und Bestellungen über einen Webshop, telefonisch, per E-Mail oder über andere von uns angebotene Bestellwege.

Verbraucher sind Kunden, für die das betreffende Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer sind Kunden, für die das betreffende Geschäft ein unternehmensbezogenes Geschäft darstellt. Maßgeblich ist die gesetzliche Einordnung des konkreten Geschäfts.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Es gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung. Eine spätere Veröffentlichung geänderter AGB verändert bestehende Verträge nicht automatisch.

Diese AGB sind Verkaufsbedingungen. Für den Einkauf von Waren oder Leistungen durch Feichtinger gelten die jeweils mit dem Lieferanten vereinbarten Bedingungen.

A.3. Angebote und Vertragsabschluss

Produktdarstellungen auf unserer Website, in Katalogen, Preislisten und Werbemitteln sind grundsätzlich eine Einladung zur Bestellung. Ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Angebote gelten nach ihrem jeweiligen Inhalt.

Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsabschluss ab. Die Annahme erfolgt durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung. Eine automatisierte Nachricht, die lediglich den Eingang einer Bestellung bestätigt, stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsannahme bezeichnet ist.

Bei telefonischen Bestellungen kann der Vertrag bereits durch ausdrückliche Einigung im Gespräch zustande kommen. Bei Filialkäufen erfolgt der Vertragsabschluss durch Einigung über Ware und Preis.

Ist eine bestellte Ware vor Annahme der Bestellung nicht verfügbar, informieren wir den Kunden. Ersatzprodukte oder wesentlich abweichende Mengen liefern wir nur mit seiner Zustimmung. Kommt kein Vertrag zustande, erstatten wir bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich.

Für bereits angenommene Bestellungen gelten die vereinbarten Leistungspflichten und die gesetzlichen Rechte bei Leistungsstörungen.

A.4. Bestelldaten und elektronische Bestellungen

Der Kunde gibt die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten richtig und vollständig bekannt. Dazu gehören insbesondere Name und Rechnungsadresse sowie bei Zustellung die Lieferadresse. Soweit für die Abwicklung erforderlich, benötigen wir eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Geschäftskunden geben zusätzlich ihren Firmenwortlaut und gegebenenfalls ihre UID-Nummer bekannt.

Bestelldaten sind vor dem Absenden zu prüfen. Änderungen, die eine laufende Bestellung betreffen, sollen uns möglichst rasch mitgeteilt werden.

Bei Webshop-Bestellungen können Eingabefehler vor dem verbindlichen Absenden mithilfe der im Bestellvorgang angebotenen Funktionen berichtigt werden. Die verbindliche Bestellung erfolgt über die entsprechend gekennzeichnete Bestellschaltfläche.

Die für die Bestellung verfügbaren Liefergebiete, Lieferarten, Zahlungsmöglichkeiten und zusätzlichen Kosten werden vor Abgabe der verbindlichen Bestellung bekannt gegeben.

A.5. Preise und Waren mit variablem Gewicht

Alle Preise werden in Euro angegeben. Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Ob die Umsatzsteuer enthalten ist oder gesondert ausgewiesen wird, richtet sich ergänzend nach Teil B oder Teil C.

Lieferkosten, besondere Verpackungskosten, Pfandbeträge und sonstige zusätzliche Entgelte werden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben. Zusätzliche Leistungen werden nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung verrechnet.

Bei Waren, die nach Gewicht verkauft werden, ergibt sich der Warenpreis aus dem vereinbarten Preis je Gewichtseinheit und dem tatsächlich gelieferten Nettogewicht.

Bei zugeschnittenen oder stückweise angebotenen Naturprodukten können Gewichtsschwankungen auftreten. Der vorgesehene Gewichtsbereich und die Preisberechnung werden vor Vertragsabschluss angegeben. Eine Abweichung von bis zu 10 Prozent nach oben oder unten gilt nur dann als vereinbart, wenn diese Möglichkeit vor Vertragsabschluss ausdrücklich angegeben und vom Kunden akzeptiert wurde. Darüber hinausgehende Abweichungen bedürfen seiner Zustimmung.

A.6. Lieferung, Abholung und Terminvereinbarungen

Lieferort, Abholstelle, Lieferart und Liefer- oder Abholtermin richten sich nach der konkreten Vereinbarung. Eine bestimmte Lieferfrist gilt nur, wenn sie im Angebot oder bei Vertragsabschluss zugesagt wurde.

Der Kunde sorgt dafür, dass die Ware zum vereinbarten Termin von ihm oder einer zur Übernahme berechtigten Person angenommen werden kann. Eine erforderliche Kühlung ist nach der Übergabe unverzüglich sicherzustellen.

Zur Abholung bestellte Ware steht am vereinbarten Standort und Termin innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten bereit, sofern kein besonderer Übergabetermin vereinbart wurde.

Kann ein Termin nicht eingehalten werden, soll die jeweils andere Vertragspartei möglichst frühzeitig verständigt werden. Die rechtlichen Folgen einer verspäteten Lieferung, erfolglosen Zustellung oder Nichtabholung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des jeweils anwendbaren Teils B oder C.

Bei erkennbaren Lieferhindernissen informieren wir den Kunden möglichst rasch. Gesetzliche Rechte wegen Verzugs oder Unmöglichkeit bleiben unberührt, soweit Teil C keine zulässige besondere Regelung enthält.

A.7. Lebensmittelqualität, Lagerung und Allergene

Wir liefern Lebensmittel nach Maßgabe der geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Die vereinbarten Eigenschaften ergeben sich insbesondere aus dem Angebot, der Produktkennzeichnung und gegebenenfalls vereinbarten Spezifikationen.

Nach der Übergabe sind die angegebenen Lager-, Zubereitungs- und Verwendungshinweise zu beachten. Eine erforderliche Kühlkette darf nicht unterbrochen werden.

Für die Lagerung gelten vorrangig die produktspezifischen Angaben auf der Verpackung oder in der Spezifikation sowie gesetzliche Anforderungen. Ein einheitlicher Temperaturbereich gilt nicht für sämtliche Fleisch- und Wurstwaren. Tiefgekühlte Produkte sind grundsätzlich bei minus 18 °C oder kälter aufzubewahren, sofern keine besonderen Angaben gelten.

Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist von einem Verbrauchsdatum zu unterscheiden. Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verzehrt werden. Hinweise zur Haltbarkeit nach dem Öffnen sind zu beachten.

Informationen zu Zutaten und Allergenen stellen wir nach den gesetzlichen Vorgaben bereit. Bei Unklarheiten bitten wir um Kontaktaufnahme vor der Bestellung beziehungsweise vor dem Verzehr.

Natürliche Unterschiede in Form, Farbe oder Struktur stellen nicht allein deshalb einen Mangel dar. Vereinbarte Eigenschaften und gesetzliche Anforderungen müssen dennoch erfüllt sein. Verbindliche Mengenangaben und ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften werden durch diesen Hinweis nicht eingeschränkt.

A.8. Reklamationen und Produktsicherheit

Bitte melden Sie Beanstandungen möglichst rasch unter office@feichtinger-wurst.at oder telefonisch unter +43 7712 6474. Angaben zum Produkt, zum Kauf- oder Lieferdatum und, soweit vorhanden, zur Charge erleichtern die Bearbeitung. Fotos und ein Kaufnachweis sind hilfreich, soweit verfügbar.

Bei Verdacht auf ein gesundheitlich bedenkliches Lebensmittel darf die betroffene Ware nicht weiter verzehrt oder verarbeitet werden. Bitte kontaktieren Sie uns zur Abstimmung des weiteren Vorgehens. Eine gesundheitsgefährdende Aufbewahrung wird nicht verlangt.

Die Rückführung gekühlter oder tiefgekühlter Reklamationsware soll möglichst vorab mit uns abgestimmt werden. Für Verbraucher ist eine vorherige Rücksendegenehmigung keine Voraussetzung für gesetzliche Ansprüche.

Die Rechte wegen mangelhafter Waren und etwaige Untersuchungs- und Rügepflichten richten sich nach Teil B beziehungsweise Teil C.

A.9. Verpackungen, Leihgebinde und Pfand

Leihweise überlassene Transportmittel, Kisten, Paletten, Platten oder sonstige Mehrweggebinde bleiben unser Eigentum, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sie sind pfleglich zu behandeln und entsprechend der vereinbarten Rückgabe- oder Tauschregelung zurückzugeben.

Pfandbeträge und Rückgabebedingungen werden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben. Gesetzliche Pfandsysteme richten sich nach den dafür geltenden Bestimmungen.

Bei schuldhaftem Verlust oder einer Beschädigung über die gewöhnliche Nutzung hinaus kann Ersatz nach den gesetzlichen Regeln verlangt werden. Ein bereits einbehaltener Pfandbetrag ist anzurechnen.

A.10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum.

Aus dem Eigentumsvorbehalt folgt kein Recht zur eigenmächtigen Rücknahme außerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen. Ergänzende Bestimmungen für Unternehmer enthält Teil C.

A.11. Gutscheine und Stempelpass

Gekaufte Wert- und Produktgutscheine

Feichtinger bietet Wertgutscheine über einen bestimmten Eurobetrag sowie Produktgutscheine über die jeweils bezeichnete Ware oder Leistung an. Die Ausgabe kann als Papiergutschein, digitaler Gutschein oder Gutscheinkarte erfolgen.

Die Gutscheine sind in allen fünf Feichtinger-Filialen einlösbar. Eine Einlösung im Webshop oder unmittelbar am Produktionsstandort ist nicht möglich.

Für gekaufte Gutscheine legen wir kein vertragliches Ablaufdatum fest.

Wertgutscheine werden mit ihrem ausgewiesenen Eurobetrag angerechnet. Produktgutscheine berechtigen zum Bezug der darauf angegebenen Ware oder Leistung im bezeichneten Umfang. Eine bloße zwischenzeitliche Preiserhöhung führt bei einem Produktgutschein nicht zu einer Aufzahlung für die unverändert geschuldete Leistung.

Zur Einlösung ist der Gutschein beziehungsweise der zugehörige lesbare Gutscheincode vorzulegen. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden. Kopien oder mehrfach vorgelegte digitale Ausfertigungen begründen keinen zusätzlichen Anspruch. Die Einlösung wird anhand der Gutscheinnummer dokumentiert.

Bei Verlust oder Diebstahl bitten wir um unverzügliche Kontaktaufnahme. Kann ein Gutschein anhand geeigneter Nachweise eindeutig zugeordnet werden und wurde er noch nicht eingelöst, prüfen wir die Möglichkeit einer Sperre und Ersatzausstellung. Ein bereits eingelöster Gutschein wird nicht erneut gutgeschrieben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

Eine freiwillige Barauszahlung gekaufter Gutscheine ist nicht vorgesehen. Gesetzliche Rückzahlungs-, Rücktritts- und Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

Kostenloser Stempelpass

Die Teilnahme am Feichtinger-Stempelprogramm ist kostenlos. Der Stempelpass ist nicht personengebunden und kann weitergegeben werden. Eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht erforderlich. Für die Führung des Stempelpasses werden keine personenbezogenen Kundendaten erfasst.

Je 10 Euro anrechenbarem Einkaufswert erhält der Kunde einen Stempel. Ein mit zehn gültigen Stempeln vollständig ausgefüllter Stempelpass berechtigt zu einem Rabatt von 10 Euro auf einen Einkauf in einer Feichtinger-Filiale. Der vollständige Stempelpass wird bei der Einlösung abgegeben und entwertet.

Beim Kauf eines Gutscheins erhält der Käufer die entsprechenden Stempel. Für den mit einem Gutschein bezahlten Einkaufsanteil werden bei der späteren Einlösung keine weiteren Stempel vergeben. Dadurch wird derselbe Einkaufswert nicht zweimal berücksichtigt.

Für gesammelte Stempel und vollständig ausgefüllte Stempelpässe legen wir kein vertragliches Ablaufdatum fest.

Da keine personenbezogene Registrierung und keine zentrale Zuordnung der Stempelstände erfolgt, können verlorene Stempelpässe ohne geeigneten Nachweis des bestehenden Anspruchs nicht rekonstruiert werden.

Gefälschte Stempel oder unberechtigte Veränderungen begründen keinen Rabattanspruch. Bereits erworbene berechtigte Ansprüche werden durch eine spätere Änderung oder Einstellung des Programms nicht automatisch aufgehoben.

Künftige Gratis- und Aktionsgutscheine

Zusätzlich können zeitlich begrenzte Gratis- oder Aktionsgutscheine angeboten werden. Für diese gelten die vor der Teilnahme beziehungsweise bei Ausgabe deutlich bekannt gegebenen Aktionsbedingungen.

Darin werden insbesondere der Vorteil, der Einlösezeitraum, etwaige Mindesteinkaufswerte, teilnehmende Filialen, ausgeschlossene Produkte und die Kombinierbarkeit mit anderen Vergünstigungen festgelegt. Einschränkungen werden nicht erst bei der Einlösung eingeführt.

Aktionsbedingungen gelten ausschließlich für die betreffende Aktion. Sie verändern weder die Bedingungen bereits gekaufter Gutscheine noch bereits erworbene Ansprüche aus dem Stempelprogramm.

A.12. Datenschutz und elektronische Rechnungen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer gesonderten Datenschutzerklärung und gegebenenfalls in ergänzenden Informationen zum jeweiligen Bestell- oder Anmeldevorgang.

Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine Einwilligung in Newsletter, WhatsApp-Werbung oder andere einwilligungspflichtige Datenverarbeitungen.

Bei entsprechender Zustimmung übermitteln wir Rechnungen elektronisch an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Änderungen dieser Adresse sind zeitnah mitzuteilen. Für den Zugang elektronischer Rechnungen gelten die gesetzlichen Regeln. Der Kunde kann seine Zustimmung zur elektronischen Rechnungsübermittlung für künftige Rechnungen widerrufen.

Zur Vertragsabwicklung und zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche können erforderliche Daten im gesetzlich zulässigen Umfang an eingebundene Dienstleister, berufliche Berater oder zuständige Stellen übermittelt werden. Gesetzliche Betroffenenrechte bleiben unberührt.

A.13. Inhalte und Verfügbarkeit der Website

Texte, Fotos, Marken und Gestaltungen können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein. Eine Nutzung über gesetzlich erlaubte Verwendungen hinaus setzt die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers voraus.

Diese AGB und die dem Kunden bereitgestellten Vertragsunterlagen dürfen für die eigene Dokumentation gespeichert und ausgedruckt werden.

Eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit der Website kann technisch nicht zugesichert werden. Rechte aus bereits abgeschlossenen Verträgen bleiben unberührt.

A.14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richtet sich die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nach den gesetzlichen Regeln. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Ersetzung durch eine für uns wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung wird nicht vereinbart.

Teil B – Besondere Bedingungen für Privatkunden

Dieser Teil gilt ausschließlich für Verbraucher. Für ihre Verträge gelten Teil A und Teil B. Die Bestimmungen des Teils C finden keine Anwendung.

B.1. Preise und Zahlung

Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Zusätzliche Liefer- oder Versandkosten und Pfandbeträge werden gesondert ausgewiesen und vor Vertragsabschluss bekannt gegeben.

Für bereits geschlossene Verträge gilt der vereinbarte Preis. Eine spätere Änderung unserer Preislisten verändert diesen nicht.

Die verfügbaren Zahlungsarten werden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben. Bei Filialkäufen ist der Kaufpreis grundsätzlich bei Übergabe zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Wird ein Kauf auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von der angegebenen Zahlungsfrist ab Zugang der Rechnung zu bezahlen, frühestens jedoch nach Übergabe der Ware. Eine ausdrücklich vereinbarte Vorauszahlung bleibt davon unberührt.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 Prozent pro Jahr. Weitere Betreibungskosten sind nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu ersetzen. Sie müssen notwendig, zweckentsprechend und im Verhältnis zur betriebenen Forderung angemessen sein.

Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte werden nicht eingeschränkt.

B.2. SEPA-Basislastschrift

Eine Zahlung mittels SEPA-Basislastschrift setzt eine gesonderte Vereinbarung und ein gültiges Mandat voraus. Diese AGB allein ersetzen kein Lastschriftmandat.

Eine Verkürzung der grundsätzlich geltenden Vorankündigungsfrist setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus. Der Einzugsbetrag und der Fälligkeitstermin werden rechtzeitig mitgeteilt.

Für autorisierte SEPA-Basislastschriften besteht grundsätzlich ein Erstattungsrecht gegenüber dem kontoführenden Zahlungsdienstleister innerhalb von acht Wochen ab Belastung. Weitergehende Rechte bei nicht autorisierten Belastungen bleiben unberührt.

B.3. Lieferung und Transportgefahr

Es gelten die vereinbarten Liefertermine. Wurde kein Termin vereinbart, erfolgt die Lieferung ohne unnötigen Aufschub, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nach Vertragsabschluss.

Bei einer von uns veranlassten Versendung tragen wir das Risiko des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung bis zur Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten, der nicht Beförderer ist.

Beauftragt der Verbraucher selbst einen von uns nicht zur Auswahl angebotenen Beförderer, richtet sich der Gefahrübergang nach § 7b KSchG.

Teillieferungen erfolgen nur nach Vereinbarung. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers.

Gesetzliche Rechte bei Lieferverzug oder Nichterfüllung bleiben unberührt.

B.4. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz und das Konsumentenschutzgesetz.

Bei mangelhafter Ware bestehen nach Maßgabe des Gesetzes zunächst Ansprüche auf Verbesserung oder Austausch. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen Preisminderung oder Vertragsauflösung in Betracht. Gesetzliche Ansprüche werden nicht auf eine Gutschrift beschränkt.

Unsere Verantwortung als Verkäufer besteht auch bei Produkten anderer Hersteller. Verbraucher werden zur Erfüllung unserer Gewährleistungspflichten nicht ausschließlich an Vorlieferanten verwiesen.

Eine sofortige Untersuchung oder Reklamation ist für Verbraucher keine Voraussetzung für die Wahrung ihrer gesetzlichen Ansprüche. Das Fehlen der Originalverpackung schließt diese Ansprüche nicht automatisch aus.

Die zur Erfüllung berechtigter Gewährleistungsansprüche erforderlichen Kosten tragen wir nach Maßgabe des Gesetzes. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.

Unsere Haftung für Schadenersatz und nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dieser Teil enthält keine vertragliche Haftungsbeschränkung.

B.5. Änderungen, Nichtabholung und freiwillige Rücknahmen

Außerhalb eines gesetzlichen Rücktritts- oder Auflösungsrechts bedürfen Änderungen und Stornierungen einer bereits verbindlichen Bestellung einer Vereinbarung mit uns.

Eine Nichtabholung allein hebt den Vertrag nicht auf. Etwaige Zahlungs- oder Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Verwertung sind anzurechnen.

Ein Anspruch auf unbegrenzte Aufbewahrung verderblicher Ware besteht nicht. Eine freiwillige Rücknahme einwandfreier Ware wird im Einzelfall vereinbart und ist von gesetzlichen Gewährleistungs- und Rücktrittsrechten zu unterscheiden.

B.6. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften

Die folgende Belehrung gilt für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Die Ausnahmen in Abschnitt B.7. sind zu beachten. Sonstige gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

Bei einem erst in einer Filiale abgeschlossenen Kauf besteht kein allgemeines vierzehntägiges Rückgaberecht. Die bloße Abholung in einer Filiale beseitigt hingegen ein Rücktrittsrecht aus einem zuvor verbindlich geschlossenen Fernabsatzvertrag nicht.

Rücktrittsfrist bei Waren

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom erfassten Vertrag zurückzutreten.

Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.

  • Bei mehreren Waren einer einheitlichen Bestellung, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist mit dem Erhalt der letzten Ware.
  • Bei einer Ware, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, beginnt die Frist mit dem Erhalt der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks.
  • Bei regelmäßigen Warenlieferungen über einen festgelegten Zeitraum beginnt die Frist mit dem Erhalt der ersten Ware.

Maßgeblich ist jeweils der Empfang durch Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten, der nicht Beförderer ist.

Ausübung des Rücktritts

Sie müssen uns über Ihren Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, eindeutig informieren. Dies ist beispielsweise per Brief, E-Mail oder telefonisch möglich:

Johann Feichtinger Fleisch- und Wurstspezialitäten GesmbH & Co. KG
Otterbacher Straße 11
4786 Brunnenthal, Österreich
Telefon: +43 7712 6474
E-Mail: office@feichtinger-wurst.at

Sie können das Muster-Widerrufsformular in Abschnitt B.9. verwenden. Dies ist nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Frist genügt es, die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist abzusenden.

Gesonderte Dienstleistungen

Bei gesonderten Dienstleistungsverträgen, für die ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, beträgt die Rücktrittsfrist vierzehn Tage ab Vertragsabschluss. Für die Ausübung gelten die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.

B.7. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

Nach § 18 FAGG besteht insbesondere bei folgenden Verträgen kein Rücktrittsrecht:

  • Verträge über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  • Verträge über Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
  • Verträge über versiegelt gelieferte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Verträge über Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
  • Verträge über Dienstleistungen zur Lieferung von Speisen und Getränken für einen vertraglich bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum, soweit die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG erfüllt sind, insbesondere bei entsprechenden Catering-Leistungen.

Ob eine Ausnahme vorliegt, richtet sich nach dem konkreten Produkt oder der konkreten Leistung. Nicht jedes Lebensmittel ist allein deshalb vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil es ein Lebensmittel ist. Auch die Auswahl aus einem Standardsortiment begründet nicht automatisch eine kundenspezifische Anfertigung.

Bei entgeltlichen Dienstleistungen entfällt das Rücktrittsrecht nach vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Dazu gehören grundsätzlich Ihre vorherige ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn und Ihre Bestätigung, den Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Erfüllung zur Kenntnis genommen zu haben.

Besondere gesetzliche Schutzbestimmungen, insbesondere § 18 Abs. 4 FAGG, bleiben unberührt.

Ein Ausschluss des Rücktrittsrechts schränkt gesetzliche Ansprüche wegen mangelhafter oder nicht vertragsgemäß gelieferter Ware nicht ein.

B.8. Folgen eines berechtigten Rücktritts

Rückzahlung

Bei einem berechtigten Rücktritt erstatten wir alle für den betroffenen Vertrag erhaltenen Zahlungen einschließlich der Kosten unserer günstigsten angebotenen Standardlieferung. Mehrkosten für eine von Ihnen gewählte teurere Lieferart werden nicht erstattet.

Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Rücktrittserklärung. Wir verwenden dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung berechnen wir keine Entgelte.

Bei Warenkäufen können wir die Rückzahlung zurückhalten, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder Sie die Rücksendung nachgewiesen haben, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Dies gilt nicht, wenn wir angeboten haben, die Ware selbst abzuholen.

Rücksendung und Kosten

Sie haben die Ware unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Abgabe Ihrer Rücktrittserklärung, an folgende Anschrift zurückzusenden oder zu übergeben:

Johann Feichtinger Fleisch- und Wurstspezialitäten GesmbH & Co. KG
Otterbacher Straße 11
4786 Brunnenthal, Österreich

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der vierzehntägigen Frist absenden. Haben wir die Abholung angeboten, ist keine eigene Rücksendung erforderlich.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung gewöhnlich auf dem Postweg versendbarer Waren, sofern Sie darüber vor Vertragsabschluss informiert wurden.

Bei nicht gewöhnlich auf dem Postweg versendbaren Waren tragen wir die Rücktransportkosten, sofern nicht vor Vertragsabschluss eine gesetzeskonforme abweichende Kostenregelung einschließlich der erforderlichen Kosteninformation vereinbart wurde.

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen holen wir Waren auf eigene Kosten ab, wenn sie bei Vertragsabschluss zu Ihrer Wohnung geliefert wurden und wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg zurückgesendet werden können.

Wertverlust und Dienstleistungen

Für einen Wertverlust müssen Sie nur aufkommen, wenn er durch einen Umgang mit der Ware verursacht wurde, der zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war, und wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Rücktrittsrecht informiert wurden.

Eine Rückgabe am Kauftag oder eine ungeöffnete Originalverpackung sind keine allgemeinen Voraussetzungen eines bestehenden gesetzlichen Rücktrittsrechts. Die Ausnahmen nach Abschnitt B.7. bleiben unberührt.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass eine gesondert vereinbarte Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist beginnt, kann bei einem anschließenden Rücktritt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein anteiliges Entgelt anfallen. Der Betrag richtet sich nach dem Verhältnis der bis zum Rücktritt erbrachten Leistung zum vereinbarten Gesamtumfang. Voraussetzung sind insbesondere die erforderlichen vorvertraglichen Informationen und Ihr ausdrückliches Verlangen nach vorzeitigem Leistungsbeginn.

B.9. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An:
Johann Feichtinger Fleisch- und Wurstspezialitäten GesmbH & Co. KG
Otterbacher Straße 11
4786 Brunnenthal, Österreich
E-Mail: office@feichtinger-wurst.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

__________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*):

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Name des/der Verbraucher(s):

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Anschrift des/der Verbraucher(s):

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

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Datum:

__________________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

B.10. Vertragsunterlagen, Recht und Gerichtsstand

Bei Fernabsatzverträgen stellen wir die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung einschließlich der maßgeblichen Vertragsbedingungen auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, zur Verfügung.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben jene zwingenden Schutzbestimmungen anwendbar, die ihnen nach dem ohne Rechtswahl maßgeblichen Recht zustehen.

Es gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Insbesondere werden der Schutz nach § 14 KSchG und einschlägige europäische Zuständigkeitsvorschriften nicht eingeschränkt.

Teil C – Besondere Bedingungen für Geschäftskunden

Dieser Teil gilt ausschließlich für Unternehmer bei unternehmensbezogenen Geschäften. Für diese Verträge gelten Teil A und Teil C. Die Bestimmungen des Teils B finden keine Anwendung.

C.1. Vertragsbedingungen und laufende Geschäftsbeziehungen

Abweichenden Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich zustimmen. Die vorbehaltlose Ausführung einer Bestellung stellt für sich allein keine Zustimmung zu entgegenstehenden Bedingungen dar.

Individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen haben Vorrang. Änderungen wesentlicher Vereinbarungen, insbesondere zu Preisen, Liefermengen, Produktspezifikationen und Zahlungszielen, sollen zu Nachweiszwecken in Textform, beispielsweise per E-Mail, dokumentiert werden.

Soweit die Geltung dieser AGB auch für künftige Geschäfte vereinbart wurde, gelten sie für weitere gleichartige Bestellungen innerhalb der Geschäftsbeziehung. Eine neue AGB-Fassung wird dadurch nicht automatisch Vertragsbestandteil.

C.2. Preise und Preisänderungen im Geschäftskundenbereich

Preisangaben und individuelle Vereinbarungen

Die folgenden Regelungen gelten für sämtliche Produktgruppen im Geschäftskundenbereich, einschließlich laufender Lieferbeziehungen und Rahmenvereinbarungen.

In ausdrücklich an Geschäftskunden gerichteten Angeboten und Preislisten ausgewiesene Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Anders gekennzeichnete Preisangaben bleiben unberührt. Zusätzliche Liefer-, Verpackungs- oder sonstige Nebenkosten werden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben.

Individuell vereinbarte Festpreise, Preisbindungszeiträume und Preisänderungsregelungen haben Vorrang. Eine ausdrücklich vereinbarte Preisbindung gilt für den vereinbarten Zeitraum und Leistungsumfang.

Aktuelle Preise für neue Bestellungen

Soweit keine entgegenstehende Preisvereinbarung besteht, können wir unsere Preise für künftige, noch nicht verbindlich abgeschlossene Einzelbestellungen laufend, insbesondere monatlich oder wöchentlich, neu festlegen.

Maßgeblich ist der Preis, der dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung mitgeteilt oder in einer eindeutig bezeichneten, für die Bestellung geltenden Preisliste zur Verfügung gestellt wurde und auf dessen Grundlage der Vertrag zustande kommt.

Die Preisinformation kann insbesondere durch ein Angebot, eine per E-Mail übermittelte Preisliste oder die Preisanzeige im Geschäftskunden-Webshop erfolgen. Bei telefonischen Bestellungen kann der Preis vor Vertragsabschluss telefonisch mitgeteilt werden.

Aus früheren Bestellungen oder Lieferungen allein ergibt sich keine Preisbindung für neue Einzelbestellungen. Bereits verbindlich vereinbarte Preise werden durch eine nachträgliche Änderung der Preisliste nicht verändert.

Bestellungen zu abweichenden Preisen

Weicht der von uns angebotene Preis von dem Preis ab, zu dem der Kunde bestellt hat, weisen wir vor Vertragsabschluss auf die Abweichung hin. Ein Vertrag zum geänderten Preis kommt erst mit entsprechender Einigung zustande. Das bloße Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung.

Laufende Lieferbeziehungen und Dauerlieferverträge

Werden innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung jeweils neue Einzelverträge durch gesonderte Bestellungen geschlossen, gelten die vorstehenden Regelungen für jede einzelne Bestellung.

Begründet hingegen bereits ein Dauerliefervertrag oder eine Rahmenvereinbarung verbindliche Liefer- oder Abnahmeverpflichtungen, richtet sich eine Preisänderung für diese Leistungen nach der darin vereinbarten Preisbestimmung oder Preisänderungsregelung.

Fehlt eine entsprechende Regelung, setzt die Änderung bereits verbindlich vereinbarter Preise eine gesonderte Einigung voraus. Die bloße Übersendung einer neuen Preisliste verändert solche Verpflichtungen nicht.

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise. Der Kunde hat die dafür benötigten Angaben, insbesondere seine gültige UID-Nummer und relevante Änderungen, rechtzeitig bekannt zu geben.

C.3. Zahlung, Skonto und Abzüge

Sofern keine andere Zahlungsweise oder Fälligkeit vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

Skonto, Boni, Werbekostenzuschüsse, Listungsentgelte, Retourenvergütungen und sonstige Abzüge bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie dürfen nicht allein aufgrund einseitig übermittelter Einkaufsbedingungen oder Abrechnungen vorgenommen werden.

Ein vereinbartes Skonto darf nur bei Einhaltung der dafür vereinbarten Zahlungsfrist und sonstigen Voraussetzungen abgezogen werden. Maßgeblich ist die rechtzeitige Gutschrift des geschuldeten Betrags auf unserem Konto, soweit keine andere Regelung vereinbart wurde.

Die Entgegennahme einer gekürzten Zahlung allein bedeutet weder die Anerkennung des Abzugs noch einen Verzicht auf den offenen Restbetrag.

Der Kunde ist zur Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten, von uns anerkannten oder mit unserer Forderung rechtlich zusammenhängenden Gegenforderungen berechtigt. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.

Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Ansprüchen aus anderen, rechtlich nicht zusammenhängenden Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. Berechtigte Einwendungen aus dem betroffenen Vertrag bleiben unberührt.

C.4. Zahlungsverzug und Sicherung weiterer Lieferungen

Bei vom Kunden zu verantwortendem Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem maßgeblichen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB. Ist der Kunde für die Verzögerung nicht verantwortlich, gelten 4 Prozent pro Jahr.

Zusätzlich können wir die gesetzliche Betreibungskostenpauschale von 40 Euro gemäß § 458 UGB verlangen. Darüber hinausgehende Betreibungskosten sind nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu ersetzen. Eine doppelte Verrechnung derselben Kosten erfolgt nicht.

Neue, noch nicht verbindlich angenommene Bestellungen können wir von Vorauszahlung oder einer gesondert vereinbarten Sicherheit abhängig machen.

Bei bereits bestehenden Leistungspflichten richten sich Leistungsverweigerung, Sicherheitsverlangen und Vertragsauflösung nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei einer nachträglich erkennbaren Gefährdung unseres Zahlungsanspruchs. Erforderliche Nachfristen werden eingehalten. Zwingende insolvenzrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

C.5. SEPA-Lastschrift und Abrechnung

Eine Zahlung durch SEPA-Lastschrift setzt eine entsprechende Vereinbarung und ein gesondertes gültiges Mandat voraus. Ein SEPA-Firmenlastschriftmandat ist von einem SEPA-Basislastschriftmandat zu unterscheiden.

Bei vereinbarter SEPA-Zahlung wird die Vorankündigungsfrist auf vier Kalendertage vor dem Einzug verkürzt, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Einzugsbetrag und Fälligkeit werden rechtzeitig mitgeteilt, beispielsweise auf der Rechnung. Ein vom allgemeinen Zahlungsziel abweichender Einzugstermin bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.

Bei autorisierten SEPA-Firmenlastschriften besteht kein dem SEPA-Basislastschriftverfahren entsprechendes achtwöchiges Erstattungsrecht. Rechte bei nicht autorisierten Belastungen bleiben unberührt.

Der Kunde sorgt bei Fälligkeit für ausreichende Kontodeckung. Von ihm schuldhaft verursachte Rücklastschriftkosten sind nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu ersetzen.

C.6. Lieferplanung, Abrufe und Mitwirkung

Verbindliche Liefermengen, Abrufmengen und Termine ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung oder Rahmenvereinbarung. Unverbindliche Prognosen begründen ohne gesonderte Vereinbarung weder eine Abnahmeverpflichtung des Kunden noch eine Verpflichtung von Feichtinger zur Vorhaltung bestimmter Mengen.

Benötigte Spezifikationen, Freigaben, Kennzeichnungsvorgaben und sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden sind rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die durch eine verspätete notwendige Mitwirkung verursacht werden, verschieben betroffene Termine um die nachweislich verursachte Verzögerung einschließlich einer erforderlichen angemessenen Wiederanlaufzeit. Wir informieren den Kunden über die Auswirkungen.

Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden selbstständig verwendbar und unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zumutbar sind. Nicht vereinbarte zusätzliche Transportkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.

Bei nicht von uns zu vertretenden, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren und auch durch zumutbare Maßnahmen nicht vermeidbaren Leistungshindernissen verlängern sich betroffene Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer erforderlichen angemessenen Wiederanlaufzeit. Wir informieren den Kunden unverzüglich über das Hindernis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.

Bloße Kostensteigerungen oder gewöhnliche Beschaffungsprobleme stellen für sich allein keinen solchen Verlängerungsgrund dar. Gesetzliche Auflösungsrechte, insbesondere bei Unmöglichkeit oder Wegfall des Leistungsinteresses bei einem Fixgeschäft, bleiben unberührt.

C.7. Transport, Gefahrübergang und Annahmeverzug

Bei vereinbartem Versand durch einen selbstständigen Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung mit Übergabe der vertragsgemäß verpackten Ware an diesen über, sofern keine andere Lieferbedingung vereinbart wurde.

Bei Zustellung durch Feichtinger geht die Gefahr mit Übergabe am vereinbarten Lieferort über. Bei Abholung erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Kunden oder dessen Beauftragten.

Unsere Verantwortung für von uns zu vertretende Pflichtverletzungen, insbesondere bei Verpackung, Kühlung und Transportorganisation, wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Der Kunde stellt eine geeignete Warenannahme, die erforderlichen Entlademöglichkeiten und eine geeignete Lagerung sicher. Besondere Zugangsbeschränkungen oder erkennbare Gefahren an der Lieferstelle sind rechtzeitig bekannt zu geben.

Bei schuldhaftem Annahmeverzug können wir notwendige und angemessene Mehrkosten, insbesondere für eine erfolglose Anlieferung, zusätzliche Beförderung oder geeignete Zwischenlagerung, nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen.

Bei verderblicher Ware richten sich eine anderweitige Verwertung oder notwendige Entsorgung nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Soweit die Umstände es zulassen, wird der Kunde vorher verständigt. Verwertungserlöse und ersparte Aufwendungen sind anzurechnen. Eine doppelte Verrechnung erfolgt nicht.

C.8. Untersuchung und Mängelanzeige

Bei beiderseits unternehmensbezogenen Warenkäufen gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 UGB.

Der Kunde hat die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nach Ablieferung zu untersuchen. Umfang und Geschwindigkeit der Untersuchung richten sich insbesondere nach Verderblichkeit, Verpackung und Verwendungszweck. Dazu gehören, soweit zumutbar, die Prüfung von Menge, Identität, Verpackungszustand, Kennzeichnung und erforderlichen Produkttemperaturen.

Erkennbare Mängel sind innerhalb angemessener Frist anzuzeigen. Bei später hervorkommenden Mängeln beginnt die angemessene Anzeigefrist mit ihrer Entdeckung.

Die Anzeige soll den beanstandeten Mangel, die betroffene Ware, die Liefermenge, das Lieferdatum und nach Möglichkeit die Charge bezeichnen. Zur Nachweisbarkeit empfehlen wir die Übermittlung per E-Mail.

Erkennbare Transportschäden und Mengendifferenzen sollen nach Möglichkeit bereits bei der Übernahme auf dem Lieferbeleg dokumentiert werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen einer Mängelanzeige werden dadurch nicht verändert.

Die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige sowie gesetzliche Ausnahmen richten sich nach § 377 UGB.

C.9. Gewährleistung und Umgang mit beanstandeter Ware

Vorbehaltlich der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

Wir erhalten Gelegenheit, eine Beanstandung zu prüfen und im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Verbesserung oder Austausch Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte auf Preisminderung oder Vertragsauflösung bleiben bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen bestehen.

Beanstandete Ware ist, soweit sicher und zumutbar, gesondert und unter den vorgeschriebenen Bedingungen zu lagern. Eine Weiterverarbeitung oder Weitergabe hat zu unterbleiben, soweit dadurch eine Sicherheitsgefahr entsteht oder vermeidbare Schäden vergrößert würden.

Eine Vernichtung oder kostenpflichtige Rücksendung soll vorab abgestimmt werden, soweit keine sofortige gesetzliche oder sicherheitsbedingte Maßnahme erforderlich ist. Dringende Maßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Die gesetzlichen Pflichten zur Schadensminderung bleiben unberührt.

Schäden oder Verderb, die erst nach Gefahrübergang ausschließlich durch unsachgemäße Lagerung, unterbrochene Kühlung, Verarbeitung oder Verwendung im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen, begründen keinen von Feichtinger zu vertretenden ursprünglichen Mangel.

Eine bestimmte Restlaufzeit bis zum Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck beziehungsweise gesetzlichen Anforderungen ergibt.

Die Rücknahme vertragsgemäß gelieferter, nicht verkaufter oder vom Kunden zu hoch disponierter Ware bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

C.10. Haftung

Feichtinger haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Personenschäden und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus der Verletzung unwesentlicher vertraglicher Nebenpflichten ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind insbesondere Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Hierzu zählen insbesondere die Lieferung vertragsgemäßer, lebensmittelsicherer Ware und die Einhaltung der in unserem Verantwortungsbereich geschuldeten Kühlbedingungen.

Der Ausschluss gilt außerdem nicht bei ausdrücklich übernommenen Garantien oder arglistigem Verschweigen eines Mangels. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche werden durch diese Haftungsregelung nicht eingeschränkt.

Ein Mitverschulden des Kunden und eine Verletzung gesetzlicher Schadensminderungspflichten werden nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt.

C.11. Sonderproduktionen, kundenspezifische Verpackungen und Stornierungen

Bei kundenspezifischen Produkten werden insbesondere Rezeptur oder Spezifikation, Menge, Verpackung, Kennzeichnung und Liefertermin vereinbart. Erforderliche Freigaben sind vor Produktionsbeginn zu erteilen.

Nach verbindlicher Beauftragung besteht kein allgemeines einseitiges Stornierungsrecht des Kunden. Gesetzliche Rücktritts- und Auflösungsrechte bleiben unberührt.

Wünscht der Kunde Änderungen, prüfen wir deren Umsetzbarkeit und teilen Auswirkungen auf Preis, Materialbedarf und Liefertermin mit. Änderungen werden erst nach entsprechender Einigung ausgeführt.

Bei einer einvernehmlich vereinbarten Stornierung wird auch die Abrechnung bereits erbrachter Leistungen, fertiggestellter Waren und auftragsbezogen beschaffter Materialien festgelegt. Ohne eine solche Einigung richten sich Ansprüche nach dem Gesetz.

Bei einer vom Kunden zu vertretenden Nichterfüllung können insbesondere nachweisbare Aufwendungen für bereits produzierte Ware, nicht anderweitig verwendbare Zutaten oder kundenspezifische Verpackungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen ersatzfähig sein. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertungsmöglichkeiten sind zu berücksichtigen. Pauschale Stornoprozentsätze werden durch diese AGB nicht festgelegt.

C.12. Eigentumsvorbehalt und Leihgebinde

Unbezahlte Vorbehaltsware darf im ordentlichen Geschäftsgang verarbeitet und weiterveräußert werden. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von noch in unserem Eigentum stehender Ware ist nicht gestattet.

Über Zugriffe Dritter auf unser Vorbehaltseigentum ist Feichtinger unverzüglich zu informieren. Der Kunde hat auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und bei der Abwehr unberechtigter Zugriffe angemessen mitzuwirken.

Weitergehende Sicherheiten, insbesondere eine Sicherungsabtretung von Forderungen aus dem Weiterverkauf, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und der erforderlichen Umsetzung.

Für Transport- und Leihgebinde gelten die vereinbarten Tausch-, Rückgabe- oder Pfandregelungen. Eine vom Kunden zu vertretende Nichtrückgabe kann nach angemessener Fristsetzung zu Ersatzansprüchen führen. Pfandbeträge und Rückgaben sind anzurechnen.

C.13. Rückverfolgbarkeit und Rückrufmaßnahmen

Der Kunde erfüllt die ihn als Lebensmittelunternehmer treffenden Pflichten, insbesondere hinsichtlich Rückverfolgbarkeit, Lagerung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Weitergabe von Produktinformationen.

Für sicherheitsrelevante Mitteilungen ist ein geeigneter betrieblicher Ansprechpartner mit aktuellen Kontaktdaten bekannt zu geben. Änderungen sind zeitnah mitzuteilen.

Bei konkreten Hinweisen auf ein Sicherheitsproblem unserer Ware informiert der Kunde Feichtinger unverzüglich und trifft die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen. Behördliche Meldepflichten dürfen durch die Abstimmung mit Feichtinger nicht verzögert werden.

Bei notwendigen Rücknahmen oder Rückrufen wirken die Parteien innerhalb ihrer gesetzlichen Verantwortungsbereiche zusammen. Der Kunde stellt erforderliche Informationen über betroffene Bestände, Chargen und gewerbliche Abnehmer im rechtlich zulässigen Umfang zeitnah bereit.

Über behördliche Beanstandungen oder Probenahmen, die unsere Waren betreffen, ist Feichtinger zeitnah zu informieren, soweit dies zulässig ist. Vorhandene Unterlagen und gesetzlich vorgesehene Gegenproben sind nach Abstimmung zugänglich zu machen, soweit dies möglich und rechtlich zulässig ist.

Die endgültige Kostentragung für Rücknahme- und Rückrufmaßnahmen richtet sich nach der gesetzlichen und vertraglichen Verantwortlichkeit. Eine pauschale Übernahme sämtlicher Kosten durch eine Partei wird nicht vereinbart.

C.14. Kennzeichnung, Marken und Kundenvorgaben

Stellt der Kunde Marken, Texte, Druckvorlagen, Verpackungsentwürfe oder sonstige geschützte Inhalte bereit, muss er über die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte verfügen.

Die Verantwortlichkeit für Produktinformationen und Kennzeichnungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der vereinbarten Aufgabenverteilung. Unsere eigenen lebensmittelrechtlichen Pflichten werden durch Kundenvorgaben nicht ausgeschlossen.

Erkennbare Unstimmigkeiten in bereitgestellten Unterlagen werden vor Umsetzung angesprochen. Eine Freigabe durch den Kunden ersetzt keine zwingende gesetzliche Prüfungspflicht.

Bei schuldhafter Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte richten sich unsere Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

C.15. Vertraulichkeit

Nicht öffentliche Rezepturen, technische Unterlagen und ausdrücklich als vertraulich bezeichnete individuelle Geschäftskonditionen sind vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung der vereinbarten Geschäftsbeziehung zu verwenden.

Ausgenommen sind Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt oder öffentlich zugänglich sind, unabhängig entwickelt wurden oder rechtmäßig von Dritten erlangt werden.

Gesetzlich erforderliche Offenlegungen und eine Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete berufliche Berater zur Wahrung berechtigter Interessen bleiben zulässig.

C.16. Gesonderte Lager- und Logistikleistungen

Die Einlagerung kundeneigener Waren und eigenständige Lager- oder Logistikleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Darin sind insbesondere Art und Menge der Ware, Lagerbedingungen, Laufzeit, Entgelt, Versicherung und Abholung festzulegen.

Diese Verkaufsbedingungen allein begründen keine Verpflichtung zur Einlagerung fremder Waren. Gesetzliche Pfand- oder Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

C.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Schärding sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.